BESCHREIBUNG
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und als solche zu behandeln. Die Gesellschafter müssen eine Einlage von z.B. 25.000,00 Euro machen. Bei der GmbH haften die Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen, die Gesellschaft haftet als Kapitalgesellschaft mit ihrem Vermögen. Aufgrund Haftungsausschluss auf das Privatvermögen wird diese Form sehr immer wieder gewählt. Man muss sich aber darüber im klaren sein, dass diese Gesellschaft auch Pflichten hat. So kommen auf diese Gesellschaft zusätzliche Steuerarten zu, z. B. Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer, Lohnsteuer für die Gesellschafter etc. Es ist zwingend vorgeschrieben zu bilanzieren, der Steueraufwand ist erheblich. Es gibt viele Umstände, die die Gesellschafter einer GmbH von jetzt auf gleich in Schwierigkeiten bringen kann. Bei ungünstiger Geschäftslage,, wird oft gedacht das, wenn der Gesellschafter sich keinen Lohn auszahlt, um die Firma nicht zu belasten. Der positive Gedanke ist in dem Fall ein negativer. Die »selbstständige, juristische Person« agierende GmbH sieht es jedoch anders. Es werden auch nicht gezahlte Löhne als Ausgabe verbucht. Weitere unüberlegte Einsparungen sind auf dem Papier klar Ausgaben der GmbH. Folge ist, sie wird stetig ärmer bis zur Zahlungsunfähigkeit, dann wird sie ohne Wenn und Aber liquidiert. Kurz erklärt, man hat zwar nichts bekommen, die GmbH hat es jedoch als Ausgabe gebucht. Das Geld also muss, egal wie ausgezahlt werden, bzw. Einlage gebucht werden, eine Einlage muss auch eingehen bei der GmbH. Möglicherweise ist die GmbH dabei reich dabei die Gesellschafter arm. Es kostet wieder Steuern, es ist mitunter schwer zu verstehen. Deshalb sollten Kleinunternehmer dieses Szenario vorher mit dem Steuerberater durchgehen. Die Kreditwürdigkeit der GmbH bei Banken und Lieferanten ist nicht so günstig. Je nach dem. Eingehende Erläuterung finden Sie auf den Seiten der IHK.